DENKMALPLAN
​
Gesellschaft für Bauwerksanierung mbH
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) derDenkmalplanGmbH
1.Allgemeines
Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Wirksamkeit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ sowie auszugsweise die VOB Teil C bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Werkpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maß genau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies ebenfalls gesondert vereinbart werden. Werkpläne gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Denkmalplan GmbH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
2.Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
3.Termine, Lieferung und Genehmigungen
Ein vereinbarter Liefer-oder Fertigstellungstermin ist grundsätzlich unverbindlich. Er gilt nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde und wenn die Einhaltung nicht durchUmstände, die dieDenkmalplanGmbHnicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit, die erforderlich ist, die zusätzlich beauftragten Leistungen auszuführen. Fehlende Unterlagen,Ausführungspläneund/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführungen der Leistungen unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf den Termin. EinVerzugsschaden kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen-und Endtermine,) schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird. Im Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Liefer-und Montagetermine um den Schlechtwetterzeitraum zzgl. eines neuen Koordinationszeitraumes von maximal 5 Werktagen.
​
4.Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch die Denkmalplan GmbH innerhalb von 12 Werktagen aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Alle Mängel sind der Denkmalplan GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist von mindestens 4 Wochen zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat der Denkmalplan GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und Beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Nutzung etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Denkmalplan GmbH unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme anzuzeigen. Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Denkmalplan GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen.
5.Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
6.Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Denkmalplan GmbHs. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Denkmalplan GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs-oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Denkmalplan GmbH entstanden sind, das Eigentum hieran an die Denkmalplan GmbH.
7.Auftragsstornierung
Im Falle einer Stornierung des Auftrages ohne Verschulden der Denkmalplan GmbH, trägt der Kunde alle bis dahinangefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die Denkmalplan GmbH je nach Leistungsstand. Zu den baulichen Genehmigungen gehören alle Absprachen und Kosten mit Planern, Ämtern und Lieferanten.
8.Zahlungsbedingungen
Die Denkmalplan GmbH ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen. Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt für alle Teil-und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 18 Werktage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge sind generell gesondert schriftlich mit der Denkmalplan GmbH zu vereinbaren. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verzug in der jeweils gültigen Fassung. Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt werden oder für die einwandfreie Ausführung der Leistungen unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Regie arbeiten. Es gilt der jeweils von der Denkmalplan GmbH zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Regiearbeiten geltende Stundenlohn.
9.Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist99974Mühlhausen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Körner.
​
11.Datenschutz
Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Denkmalplan GmbH gespeichert und vertraulich behandelt. 12.Die Daten werden von der Denkmalplan GmbH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik-oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.
13.Schlussbestimmungen/ Schriftform
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions-und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Denkmalplan GmbH, bevor sie wirksam und verbindlich werden. Dies gilt auch für das Schriftformgebot selbst. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
​
Körner, 05.05.2015